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Was ist Leasing?
Leasing ist eine eigenständige, im Bügerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht normierte Vertragsform, zusammengesetzt aus Elementen des Kauf- und Mietrechts, spezieller steuerlicher Vorschriften (den sogenannten Leasing-Erlassen) sowie ständiger höchstrichterlicher Rechtssprechung. Dem Leasing- Nehmer werden via ALB (allgem. Leasing-Bedingungen) die typischen Rechte des Mieters genommen, er ist also selbst für die Funktionsfähigkeit des Leasinggutes verantwortlich, bekommt dafür aber die Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag zwischen Leasingeber und Lieferanten abgetreten.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Leasingvertrages werden vor allem beschränkt durch die steuerlichen Vorschriften der sogenannten Leasing-Erlasse, welche den ungehemmten Mißbrauch in den 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts seit 1970 wirksam eindämmen. Wichtigste Regeln dabei sind, dass die Grundmietzeit eines Leasing-Vertrages sich zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut amtlicher AFA-Tabelle bewegen muss und streng darauf zu achten ist, dass der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer keine klar definierte Kaufoption einräumen darf. Der Fiskus würde dann vom wirtschaftlichen Eigentum definiert im § 39 Abgabenordnung auf Seiten des Leasing-Nehmers ausgehen, wobei die Steuervorteile sich dann flugs ins Gegenteil verkehren.


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